Willkommen auf der Seite des ehemaligen Tauch- und Freizeitzentrum Hallstättersee
                                    Wenn Unrecht, Recht wird, wird der Widerstand zur Pflicht
Justizministerium 3
Was hier gemacht wurde ist zweifelsohne Sippenhaftung und es würde mich interessieren, ob hier nicht der Tatbestand der Wiederbetätigung gegeben ist, wenn ja, erstatte ich hiermit offiziell  Anzeige. Ich habe Dr. Kurt Waldhör, während seines Verfahrens Honorarnote, auf Schadenersatz geklagt, worauf dieser meinen Rechtsanwalt bei der Rechtsanwaltskammer angezeigt hat. Er äußert im Verfahren auch den Grund, weshalb er meine Frau als Erste klagt, nämlich: „Von ihr wäre ein Haus als Erbschaft zu  erwarten und er bekäme dann sein Geld“.  Er machte im Verfahren  den Richter Dr. Holzmannshofer darauf aufmerksam, dass er für den von mir eingeklagten Schaden keine Haftpflichtdeckung hätte,  obwohl er dazu nach der RAO verpflichtet wäre. Dies wurde vom Richter zunächst scheinbar ignoriert. Obwohl sowohl der Eigentümer als auch dessen Rechtsanwalt als Zeugen aussagen, dass der Kauf an mich durchgeführt worden wäre, wenn Dr. Waldhör dies rechtzeitig schriftlich mitgeteilt hätte, ignoriert der Richter diese Aussage ebenfalls völlig.  Er bezeichnet meine Frau, als auch mich, als kriminell und einen Fall für den 2. Stock des LG Wels (Strafabteilung). Auch mein Rechtsanwalt Dr. Lehner wird verbal als unkollegial attackiert. Erst auf Grund der von mir vorgelegten Unterlagen vor allem Kostenvoranschlägen von anderen Firmen,  kam er am Ende der Verhandlung zu dem Ergebnis meiner Frau und mir Recht zu geben. Danach bleibt Dr. Kurt Waldhör noch beim Richter stehen und weißt ihn nochmals darauf hin, dass er keine Haftpflichtdeckung hätte. Das Urteil fällt dann auch anders aus als, von mir/uns  und unserem Rechtsanwalt erwartet.  Dr. Holzmannshofer hat hier den „Kollegen Rechtsanwalt“ begünstigt, denn der Grund für sein Urteil geht auch aus dem Akt hervor. „Die verbalen Entgleisungen des Herrn Rechtsanwalts wären verständlich, da es sich hier um seine Existenz handeln würde“. Meine Existenz ist anscheinend egal!
Seine Honorarforderung kann hier nicht gemeint sein, da 12.000€ sicherlich nicht als existenzgefährdend anzusehen sind, sondern meine Schadenersatzklage von 360.000€. Dr. Waldhör leugnet in diesem Verfahren hartnäckig einen Prüfungsauftrag gehabt zu haben und macht auch falsche Angaben bzgl. Optionsvertrag.  Auch seine Aussage „Wenn ich gewusst hätte, dass eine Rechtsschutzversicherung besteht hätte ich in der Causa „Forsthaus“ ganz anders agiert“ ist ein Hinweis auf weitere Pflichtverletzungen, die jedoch ebenfalls keine Rolle spielen. Der Richter Dr. Holzmannshofer begünstigt hier ganz offensichtlich den „Kollegen Rechtsanwalt“. Das Berufungsgericht entscheidet nun im Gegensatz zum Urteil des BG Bad Ischl, dass meine Rechnungen nicht überhöht und meine Ansprüche zu Recht bestünden – allerdings hätte der Rechtsanwalt keinen Auftrag gehabt, weil den Lügen des Rechtsanwalts geglaubt wurden. Auch dies wird in den nachfolgenden Verfahren wiederlegt, denn da sagt Dr. Waldhör „Mir wurde ein Rechnungskonvolut übergeben und ich sollte endlich die Investitionen bei Dr. Hassfurter einfordern“.